Herr RA Dr. Beyer studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und ist seit 2010 als Rechtsanwalt zugelassen. Seither ist dieser fast ausschließlich auf dem Gebiet des deutschen sowie des internationalen Erbrechts tätig.

Berufliche Erfahrung konnte Herr Dr. Beyer in diversen Rechtsanwaltskanzleien in München, Sydney, Toronto sowie New York sammeln, welche ebenfalls alle auf das internationale Erbrecht spezialisiert waren.

Herr Dr. Beyer wurde am Lehrstuhl für Völkerrecht der Universität Hamburg promoviert und ist Beauftragter für akademische Beziehungen der Deutsch-Australisch-Pazifischen Juristenvereinigung. Darüber hinaus ist Herr Dr. Beyer als gelegentlicher Gastautor für internationales Erbrecht bei der juristischen Fachzeitschrift ZErb tätig.

Als Fachanwalt für Erbrecht ist Herr RA Dr. Beyer Ihr Ansprechpartner für alle Fragen des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie des allgemeinen Zivilrechts.

E-Mail: beyer@kanzlei-muenchen-ost.de